Satzung des Aktiven Bürgerforums Oldendorf

Präambel

Aktiv

  • Das Aktive Bürgerforum Oldendorf ist überparteilich zum Wohle der Gemeinde Oldendorf in Steinburg im Rahmen der kommunalpolitischen Willensbildung und Gestaltung tätig. Ihre Mitglieder eint der Wille, das historische Erbe Oldendorfs aktiv zu bewahren und angemessen zu würdigen, die Gegenwart zu leben und die Zukunft des gemeinsamen Wohnortes aktiv zu gestalten.

Bürger

  • Das Aktive Bürgerforum Oldendorf ist ein Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, die sich zu den unveräußerlichen Menschenrechten, den Bürgerrechten sowie den grundlegenden Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen.

Forum

  • Uns Mitgliedern des Aktiven Bürgerforums Oldendorf ist es wichtig, als Ort offener politischer Diskussion diese grundlegenden Rechte und Werte einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft in unserem Miteinander im Dorf und darüber hinaus zu leben und zum Maßstab unseres Handelns zu machen. Dabei ist uns bewusst, dass wir als Menschen immer unvollkommen sind und dies unser Handeln ebenso bestimmt wie unser aller Erfahrungen, unser Können und Wissen sowie unser Wille, in unserem kommunalpolitischen Engagement das bestmögliche Ergebnis für Oldendorf, die Region Itzehoe sowie den Kreis Steinburg und seine Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung des Aktiven Bürgerforums Oldendorf am 13.12.2022 ausgearbeitet und von der ersten Mitgliedsversammlung am 11.01.2023 beschlossen.

Generisches Maskulinum: Der besseren Lesbarkeit und höheren Verständlichkeit wegen werden in dieser Satzung ausschließlich männliche grammatikalische Formen genutzt, die jedoch stets Menschen aller Geschlechter ansprechen sollen (m/w/d).

§1 Name und Zweck

  1. Das Aktive Bürgerforum Oldendorf ist ein Zusammenschluss wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger zu einer Wählergruppe gemäß §18, Abs. 1, Satz 2 GKWG, die ihr Programm und ihre politischen Ziele in der Gemeinde Oldendorf verwirklichen möchte und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient.
  2. Das Aktive Bürgerforum ist ein nicht rechtsfähiger Verein und hat seinen Sitz in der Gemeinde Oldendorf im Kreis Steinburg
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im Aktiven Bürgerforum steht allen Personen zu, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben und mit Erstwohnsitz in Oldendorf gemeldet sind. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es eines formlosen Antrages. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
  2. Die Mitgliedschaft endet a. durch Austritt, der mündlich oder schriftlich erklärt werden kann; b. durch Wegzug aus Oldendorf; c. durch konkurrierende Kandidatur; d. durch Ausschluss, e. durch Tod.
  3. Im Falle des Wegzuges kann auf formlosen Antrag die Mitgliedschaft aufrechterhalten werden.
  4. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands und ist nur zulässig, wenn das Mitglied
    1. in grober Art und Weise gegen diese Satzung verstoßen hat,
    2. den Zweck dieser Wählergemeinschaft erheblich missachtet und ihr dadurch geschadet hat,
    3. Beschlüsse der Organe dieser Wählergemeinschaft wiederholt ignoriert hat,
    4. vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
    5. der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist oder
    6. der Wählergemeinschaft erheblichen Schaden zugefügt hat.
  5. Der Ausschluss ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Eine Erstattung überzahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
  6. Mitglieder des Aktiven Bürgerforums können zugleich Mitglied einer politischen Partei sein, solange diese vergleichbare Werte wie das Aktive Bürgerforum vertritt, demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verhaftet ist und bei Kommunalwahlen nicht gegen das Aktive Bürgerforum antritt.
  7. Mitgliedschaft und Unterstützung des Aktiven Bürgerforums  sind dreistufig möglich:
    1. Aktive Mitgliedschaft: Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, Stimmrecht in der MV, kann von MV auf die Liste gewählt werden. 
    2. Aktiver Förderer: muss nicht zwingend Mitglied sein, bekennt sich aber offen und öffentlich zum ABF.
    3. Stiller Förderer: Unterstützt das ABF still und hinter den Kulissen zB durch Hilfsdienste oder finanzielle Zuwendungen, tritt aber öffentlich nicht zutage.

§ 3 Organe des Aktiven Bürgerforums

Die Organe des Aktiven Bürgerforums sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 4 Der Vorstand

Der Vorstand des Aktiven Bürgerforums setzt sich zusammen aus 

  1. Dem Vorsitzenden
  2. Dem stellv. Vorsitzenden
  3. Dem Schrift- und Kassenführer

Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln von der Mitgliedsversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt ca. fünf Jahre und beginnt ein bis anderthalb Jahre vor einer Kommunalwahl.

Sofern die Mitglieder des Vorstandes nicht zugleich auch Mitglieder der Fraktion des Aktiven Bürgerforums in der Gemeindevertretung Oldendorf sind, nehmen sie trotzdem mit beratender Stimme an den Fraktionssitzungen teil.

Sofern der Vorsitzende der Fraktion nicht zugleich auch Mitglied des Vorstandes ist, nimmt er trotzdem mit beratender Stimme an den Vorstandsitzungen teil.

Der Vorsitzende vertritt das Aktive Bürgerforum nach innen und außen. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören Führung des Aktiven Bürgerforums, die Einberufung, Vorbereitung und Leitung der Vorstandssitzungen und Mitgliedsversammlungen, die Mitgliederwerbung und das Formulieren und Einbringen politischer Themen und Ziele in Mitgliedsversammlungen und Fraktion.

Der stellv. Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in seiner Arbeit und vertritt ihn im Falle der Verhinderung.

Der Schrift- und Kassenführer führt die Kasse des Aktiven Bürgerforums und verwaltet ihre Geldmittel, führt das Protokoll bei Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen sowie der Fraktion.

Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden zusammen, der Ort und Zeit der Sitzung festlegt. Der Vorsitzende muss eine Vorstandsitzung einberufen, wenn die beiden weiteren Vorstandsmitglieder oder die Fraktion dieses schriftlich verlangen.

Das Aktive Bürgerforum strebt eine paritätische Besetzung der Ämter innerhalb des Vorstandes an.

§ 5 Die Mitgliedsversammlung (MV)

  1. Die MV wird vom Vorsitzenden des Aktiven Bürgerforums nach Bedarf mit einer Ladungsfrist von vierzehn Tagen einberufen. Sie soll mindestens einmal im Jahr einberufen werden.
  2. Ferner muss sie innerhalb einer Frist von drei Monaten einberufen werden, wenn a. der Vorstand mehrheitlich eine MV beschließt oder b. ein Viertel der Mitglieder einen entsprechenden Antrag schriftlich stellt.
  3. Die MV ist mindestens zwei Mal während der kommunalen Wahlperiode einzuberufen:
    1. Ca. ein Jahr vor den Kommunalwahlen zum Zwecke der Vorstandswahlen
    2. Ca drei Monate vor den Kommunalwahlen, um die Kandidatenliste zu erstellen.
  4. Die MV kann kommunalpolitische Ziele des Aktiven Bürgerforums formulieren und beschließt das Wahlprogramm für anstehende Kommunalwahlen. Sie stellt die Kandidaten für die Wahlen auf.
  5. Abstimmungen in der Mitgliedsversammlung bei politischen Themen, beim Wahlprogramm etc. erfolgen per offener Abstimmung, sofern kein Widerspruch erfolgt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende des Aktiven Bürgerforums.
  6. Wahlen zum Vorstand sowie zur Aufstellung der Liste zu den Kommunalwahlen erfolgen in geheimer Abstimmung. Jeder Listenplatz ist einzeln zu besetzen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  7. Das Aktive Bürgerforum strebt eine zwischen den Geschlechtern paritätische und gleichwertige Besetzung der Liste zu den Kommunalwahlen an. Das Aktive Bürgerforum strebt ferner bei der Listenaufstellung an, alle passiv wahlberechtigten Altersgruppen angemessen zu berücksichtigen.
  8. Stimmübertragung muss schriftlich angezeigt werden.

§ 6 Die Fraktion

  1. Die Fraktion setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aktiven Bürgerforums in der Gemeindevertretung sowie den vom Aktiven Bürgerforum entsandten bürgerlichen Mitgliedern in Ausschüssen der Gemeindevertretung.
  2. Kreistagsabgeordnete des Aktiven Bürgerforums, die nicht zugleich auch der Gemeindevertretung Oldendorf angehören, haben Gaststatus und Rederecht in der Fraktion.
  3. Fraktionssitzungen sind intern öffentlich für Mitglieder des Aktiven Bürgerforums, soweit nicht Themen behandelt werden, die besonderer Verschwiegenheit bedürfen. Die Entscheidung trifft der Fraktionsvorsitzende. Mitglieder des Aktiven Bürgerforums ohne Mandat haben bei ihrer Teilnahme kein Stimmrecht, können aber gehört werden, sofern der Fraktionsvorsitzende ihnen das Wort erteilt.
  4. Mindestens einmal im Jahr beruft der Fraktionsvorsitzende eine öffentliche Fraktionssitzung ein, an der auch Nicht-Mitglieder teilnehmen können, soweit nicht Themen behandelt werden, die besonderer Verschwiegenheit bedürfen. Die Entscheidung trifft der Fraktionsvorsitzende. Die Öffentlichkeit hat bei ihrer Teilnahme kein Stimmrecht, kann aber gehört werden, sofern der Fraktionsvorsitzende ihr das Wort erteilt.

§ 7 Satzungsänderungen

Über Satzungsänderungen kann nur die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschließen.

§ 8 Ladungsfristen

  1. Die Ladungsfrist für die Mitgliederversammlung beträgt vierzehn Tage, für den Vorstand sieben Tage.
  2. In dringlichen Fällen kann die*der Vorsitzende den Vorstand auch mit einer Frist von 24 Stunden laden

§ 9 Elektronische Sitzungen

Sofern übergeordnete Gesetze dem nicht entgegenstehen, können Sitzungen des Vorstandes und Mitgliedsversammlungen sowohl als reale Treffen als auch online oder in Mischform stattfinden.

Der Vorsitzende muss in Falle von elektronischen Sitzungen sicherstellen, dass auch auf diesem Wege geheim abgestimmt bzw. gewählt werden kann.

§ 10 Mitgliedsbeiträge

Der MV steht es frei, einen Mitgliedsbeitrag zu erheben. Solange die MV nichts anderes beschließt, erhebt das Aktive Bürgerforum einen Vertrauensbeitrag: jedes Mitglied bestimmt die Summe selbst, die es zahlen möchte.

§ 11 Auflösung

Das Aktive Bürgerforum Oldendorf kann sich auflösen, wenn eine ausschließlich zu diesem Zwecke einberufene Mitgliedsversammlung es beschließt. Zu dieser Mitgliedsversammlung müssen mindestens zwei Drittel aller Mitglieder erschienen sein und die Auflösung mit einer drei Viertel Mehrheit der Anwesenden beschließen.

Sind keine zwei Drittel der Mitglieder anwesend, ist vom Vorsitzenden nach ca. vier Wochen eine weitere MV einzuberufen die beschlussfähig ist, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder.

Im Falle der Auflösung des Aktiven Bürgerforums geht sein Vermögen auf die Gemeinde Oldendorf über.

Oldendorf, 13.12.2022

 


 

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